Kaiser Karl IV. - Neustadt a.d. Waldnaab - "Goldene Straße"

 

Neustadt an der Waldnaab und Kaiser Karl IV.

 

Die Förderung der Stadt an der „Goldenen Straße“

Autor: Michael Knauer

Allgemeines zur Geschichte der „Goldenen Straße“

Es gab in der Oberpfalz im Mittelalter eine Vielzahl an „kleineren“ Straßen, die lediglich von lokaler Bedeutung waren. Hinzu kamen jedoch auch überregionale Straßen, die teils zu enormer Wichtigkeit für den Handel avancierten. Eine dieser Straßen, die auch die bekannteste und bedeutendste unseres Raumes darstellt, ist die „Goldene Straße“. Woher sie ihren Namen erhielt, kann heute nicht mehr genau nachvollzogen werden. Es ist allerdings ein historischer Name, der erstmals in einem Bericht des Bärnauer Pflegers Hans von Uttelhofen nachzulesen ist, der auf das Jahr 1513 datiert ist. Es gibt verschiedene Vermutungen, welche besagen, dass sich der Name von der „Goldenen Stadt“ Prag ableiten oder sich auf den Handel zurückführen lässt, durch den die an ihr gelegenen Ortschaften und Städte enorm profitierten. Vielleicht geht der Name auch auf die vielen böhmischen Könige zurück, die nach einer Anordnung Kaiser Karls IV. zur Wahl und Krönung des deutschen Kaisers sowie zu Reichstagen auf dieser Straße ins Reich zu kommen hatten. Die Straße existierte jedoch schon lange Zeit vor diesem Kaiser. So wurde sie bereits in der Zeit des böhmischen Herzogs Bretislaw I. um 1034 nachgewiesen. Unter der Regierung Kaiser Karl IV. aber erreichte sie erst in der Mitte des 14. Jahrhunderts ihre Blütezeit. Diese Verbindung zwischen Böhmen und Bayern änderte zwar im Laufe der Jahrhunderte ihren Verlauf, blieb jedoch vom Spätmittelalter bis hin zum Ende des 18. Jahrhunderts die wichtigste Handels- und Verkehrsroute der beiden Königreiche.

Kaiser Karl IV. und Neuböhmen

Der gebürtige Luxemburger Kaiser Karl IV. lebte von 1316 bis 1378. Die Geschichtsschreiber bezeichnen ihn als einen intelligenten Herrscher mit scharfem Verstand und ausgeprägtem politischen Instinkt. Nicht zuletzt die Kenntnis von fünf Sprachen machten ihm das Herrschen leichter. Er verfügte aufgrund seiner Herkunft über eine große Hausmacht, war mächtiger als viele seiner Vorgänger und baute diese Vorrangstellung geschickt aus.
Als König von Böhmen gehörte er zu den Deutschen Reichsfürsten, wobei sein Reichtum ihm eine besondere Stellung einbrachte.
Die Vermählung mit Frauen aus anderen bedeutenden Geschlechtern (Kaiser Karl IV. war vier mal verheiratet) vermehrten seinen Besitz.
Durch Tausch, Kauf, Verpfändung und Erbschaft wurde das
Territorium immer weiter ausgebaut. Mit dem Grunderwerb von den Wittelsbachern konnte er so umfangreiche Gebiete in der „Oberen Pfalz“ erwerben, die er im Jahr 1355 als eigenständiges Territorium der böhmischen Krone angliederte. Dieses Gebiet wurde später als „Neuböhmen“ bezeichnet.
Als Hauptstadt wählte er dabei Sulzbach, das bis zum Jahr 1373 die Hauptstadt Neuböhmens war. Dadurch erhielt Sulzbach eine herausragende Stellung neben Nürnberg und Prag an der „Goldenen Straße“. Mit dem Erwerb dieser Gebiete war Kaiser Karl IV. im Besitz eines zusammenhängenden Reichsgebietes, das von Luxemburg über Nürnberg bis nach Prag reichte.

Der Verlauf der „Goldenen Straße“

Rund 300 km liegen zwischen den beiden Städten Nürnberg und Prag, die durch die „Goldene Straße“ verbunden werden. Dabei muss man allerdings zwischen zwei unterschiedlichen Verläufen differenzieren. Der Großteil der Strecke, welche die beiden großen Städte Prag und Nürnberg verband, blieb dabei über all die Zeit zwar die gleiche, doch gab es im Gebiet an der böhmischen Grenze zwei verschiedene Trassen.
Die ältere der beiden verlief von Nürnberg, Sulzbach über Hirschau, Wernberg, Waidhaus und Pfraumberg nach Pilsen und weiter nach Prag. Dieser Abschnitt wurde jedoch unter Kaiser Karl IV. verboten, wodurch diese Strecke auch den Namen „Verbotene Straße“ erhielt. Er ordnete an, dass die „Goldene Straße“ von Nürnberg über Erlenstegen, Lauf, Sulzbach, Hirschau, Kohlberg, Etzenricht, Weiden, Altenstadt/WN, Neustadt/WN, Püchersreuth, Plößberg, Bärnau und Tachau nach Pilsen und Prag zu verlaufen hatte.

Dies stellte zwar einen Umweg gegenüber dem alten Verlauf dar, hatte jedoch einen ganz einfachen Hintergrund: der Kaiser verlegte nämlich den Verlauf der Straße durch sein eigenes Herrschaftsgebiet, welches er zuvor erworben hatte, wohingegen sie zuvor durch Besitzungen des Landgrafen von Leuchtenberg ging. Dadurch erhöhten sich die Steuereinnahmen Karls IV. durch die Abgaben, welche die Händler den einzelnen Ortschaften entrichten mussten.
Zur Hauptstadt seiner neu erworbenen Gebiete, die erst in unserer Zeit die Bezeichnung „Neuböhmen“ erhielten, machte er Sulzbach, das als Regierungssitz ein wichtiger Durchgangsort entlang des Verkehrsweges war.
Somit lässt sich der Verlauf der „Goldenen Straße“ folgendermaßen skizzieren: Sie hatte ihren Ursprung im Westen in Nürnberg und erstreckte sich von Lauf, Hersbruck über Sulzbach bis nach Hirschau. Dort teilte sie sich, wie oben beschrieben, in die „Goldene Straße“ und in die „Verbotene Straße“ auf.
Der Weg verlief somit während der Blütezeit der Straße über Weiden, Neustadt/WN, Plößberg, Bärnau und Tachau, bzw. die verbotene Straße über Wernberg, Waidhaus und Pfraumberg, wo sich die beiden Routen wieder trafen, um durch Pilsen hindurch nach Prag zu führen.
Nach dem Tod Kaiser Karls IV. gingen die Kaufleute wieder langsam dazu über, den Weg über die „Verbotene Straße“ zu wählen, da die Höhe bei Bärnau mit 712 m ein zu umständliches Hindernis darstellte, welches man umgehen wollte.
Bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts war dann die Strecke über Wernberg, Leuchtenberg und Vohenstrauß wieder die einzig befahrene Route. Dies hatte wiederum großen Einfluss auf die Einnahmen der Städte, die jetzt umgangen wurden. So lässt sich aus einer Urkunde des Weidener Stadtarchivs die Klage der böhmischen Stadt Tachau entnehmen, die an die Stadt Weiden gerichtet war, dass der ehemals vorgegebene Weg umgangen wird und die beiden Städte dadurch einen erheblichen Schaden durch Verluste von Steuereinnahmen zu erleiden hätten.

Sichtbare Überreste der „Goldenen Straße“

Die heute noch sichtbaren Spuren alter Verkehrswege befinden sich größtenteils an Berghängen. An diesen Stellen wühlten die Räder der Fuhrwerke den Boden stark auf. Der Regen trug das gelockerte Erdreich später ab, wodurch sich die Wege in das Gelände eingruben. Somit entstanden Hohlwege, an denen man noch heute den Verlauf von Altsraßen festmachen kann.
Als Beispiel in unserer Region ist hierfür ein Hohlweg zwischen Wildenau und Plößberg anzuführen, der sich auf dem Teilstück des von Kaiser Karl IV. vorgegebenen Verlaufs der „Goldenen Straße“ befindet. Direkt neben einer geteerten Flurbereinigungsstraße befindet sich am Waldrand ein durch den Oberpfälzer Waldverein ausgeschilderter Hohlweg, der genau diese Spuren aufweist.
Neben Hohlwegen dienen auch noch vorhandene Überreste von Befestigungsanlagen, wie zum Beispiel Burgställe, zur Bestimmung des Verlaufs von Altstraßen. Unmittelbar am nördlichen Stadtrand von Neustadt, nahe dem heutigen Rastenhof, ist ein solcher noch immer deutlich zu erkennen. Dieser diente für die dort ansässige Bevölkerung als Schutz- und Fliehburg vor auf der vorbeilaufenden „Goldenen Straße“ umherziehenden Räuberbanden und Gesindel.

 

Der Schutz der „Goldenen Straße“

Die Goldene Straße" war wie schon mehrfach ausgeführt die wichtigste Handelsverbindung zwischen Nürnberg und Prag. Aus diesem Grund lag dem Kaiser auch sehr viel an ihrem Schutz, weshalb er sie durch die Errichtung von zahlreichen Amtssitzen und Burgen sicherte. Diese sind auch unter dem Begriff „Pflegeämter“ bekannt. Als solche benannte er an der „Goldenen Straße“ Lauf, Hersbruck, Sulzbach, Hirschau, Parkstein, Störnstein und Bärnau.
Der Sitz des Hauptmanns, der erster Beamter unter dem Kaiser in Neuböhmen war, fiel wiederum auf die Hauptstadt Sulzbach. So standen unter dessen Befehl „vier Türmer (Wachposten auf den Türmen), ein Torwart, acht Wächter, zwölf Bewaffnete zu Fuß und acht Bewaffnete zu Pferde.“ Dies war eine beträchtliche Anzahl zum Beispiel im Vergleich zu Lauf, wo dem dort ansässigen Pfleger lediglich 18 Menschen und 13 Pferde unterstanden.
Im Falle eines Konflikts ließen sich diese Söldner durch bewaffnete Bürger erheblich verstärken. Im böhmischen Salbüchlein wurde durch Kaiser Karl IV. genau festgelegt, welche Waffen oder Ausrüstungsgegenstände vorhanden sein mussten: Sulzbach 144 Harnische, ebenso viele Bewaffnete und 146 Helme. Somit ließ sich die wehrhafte Besatzung auf mindestens 144 bzw. 146 Bürger ausweiten.

Weiter waren auf der Burg Parkstein 16 Harnische, 30 Armbrüste und zwei Spannbänke (Bänke zum Spannen der Armbrüste) zu lagern und die von der Weiden hatten 100 Harnische (Rüstungen) und 100 Lanzen bereit zu halten.
Trotz dieser Vorkehrungen gab es dennoch Überfälle und räuberische Erpressungen. So wird berichtet, dass im Jahr 1395 eine Gesandtschaft aus Straßburg bei Tachau gefangen genommen und eine andere bei B
ärnau beraubt wurde.

Der Weg Kaiser Karls IV. über die „Verbotene Straße“

Kaiser Karl IV., der ja wie oben beschrieben die Benutzung der „Verbotenen Straße“ unter Strafe stellte, verstieß jedoch im März 1350 selbst gegen seine erlassene Vorschrift, als es um den Transport seiner Kronjuwelen von Prag nach Nürnberg ging. Dabei traute er scheinbar seinen eigenen Sicherheitsvorkehrungen nicht, da er die verbotene Route wählte. Aus dem Protokoll der Reisedaten lässt sich ein Schluss über die Reisedauer von Prag nach Nürnberg ziehen.
Die Abfahrt mit einem Pferdewagen fand am 29. März 1350 in Prag statt. Der Zug reiste über Waidhaus und erreichte am 1. April Wernberg. Nach zwei weiteren Tagen erfolgte am 3. April die Ankunft in Nürnberg. Die Reise erstreckte sich somit über sechs Tage. Diese Reisedauer dürfte auch in etwa für die „Goldene Straße“ zutreffen. Betrachtet man jedoch die Reisedauer schwer beladener Kaufmannswägen, so waren diese wesentlich länger unterwegs. Dabei kann man von einer Dauer von bis zu 14 Tagen ausgehen.

 

Was wurde alles auf der „Goldenen Straße“ befördert?

Die „Goldene Straße“ war nicht nur ein Verbindungsweg mit einer großen politischen Bedeutung. Auch die wirtschaftliche Wichtigkeit lässt sich anhand der auf ihr transportierten Güter und Waren erkennen. So kamen aus Böhmen z.B. Häute, Wachs, Spezereien, Kupfer, Zinn, Eisen, Heringe, Unschlitt, Schinken, Salz, Loden und Ochsen. Nach Osten wurden transportiert: u.a. flandrische Tuche, Sämereien, Getreide, Wein, Wolle und Eisenwaren.
Wie wichtig diese Verbindung auch in überregionaler Sicht war, zeigt sich am Beispiel der Deutschen Hanse. Dieser bedeutendste Wirtschaftsbund des Mittelalters und der frühen Neuzeit benutzte
ebenfalls die „Goldene Straße“ als Handelsweg.

Jan Hus auf der „Goldenen Straße“

Neben Mitgliedern aus Politik und Wirtschaft zog auch ein großer Reformator auf dieser Ost-West-Verbindung. Jan Hus begab sich im Jahr 1414 auf der „Goldenen Straße“ von Böhmen aus zum Konzil nach Konstanz, wo er, trotz vorherig anders lautendem Versprechen, qualvoll auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurde.
Aus dieser Hinrichtung resultierten dann kurze Zeit später die Hussitenkriege, die besonders die Oberpfalz trafen. Die Anhänger des Jan Hus benutzten die Straße, um nach Westen zu ziehen. Die deutschen Heere, die dies verhindern wollten, trafen sich drei mal in Weiden und marschierten zwischen 1422 und 1430 auf der „Goldenen Straße“ nach Osten.

 

Die Förderung der Ortschaften entlang der „Goldenen Straße“ durch Kaiser Karl IV. am Beispiel der Stadt Neustadt a.d. Waldnaab

Corporation

Die Ortschaften entlang der Goldenen Straße hatten nicht nur große Vorteile durch Zoll- und Steuereinnahmen von Händlern und Reisenden, sondern wurden auch gezielt gefördert. Kaiser Karl IV. stattete sehr viele Orte seines Herrschaftsgebietes in Neuböhmen mit Privilegien und Vergünstigungen aus. Zu einer dieser Maßnahmen zählte auch die Übereignung von kaiserlichem Waldbesitz an die Bürger einer Stadt.
So geschah es auch in Neustadt a.d. Waldnaab. Mit einer Urkunde vom 1. August 1354 (Originalurkunde im Archiv der Stadt Neustadt a.d. Waldnaab) verlieh der Kaiser den Neustädter Bürgern zehn Huben Holz bei Floß und Parkstein.

Im Originalurkundentext heißt es hierzu:
„Wir Carl Von Gotteß gnaden Römischer König zu allen Zeiten mehrer des Reichs und König zu Boheimb [...]“ verleihen „unser liebe getreuen Burger gemeinlich zu der neunstadt damit sie swerlich beladet sind und davon und auch durch besunderen nutz und besserung unser stat habn wir inen, irn erben und nachkommen und derselben unser stat gebe und verlihen geben und verleihen von unserm kuniglichen gnaden zehen huben holtzes von den weldern, die do gehoeren zu unser vesten floss und parkstein... “.

Nachdem die Urkunde aus dem Jahr 1354 keine Unterschrift des Kaisers trägt, hinterließ dieser der Stadt Neustadt seinen linken Handschuh als Zeichen der Rechtsgültigkeit dieser Schenkung, was ein übliches Symbol im Mittelalter war. Den Originalhandschuh kann man auch heute noch im Museum der Stadt Neustadt a.d Waldnaab betrachten.
Eine Hube Holz entsprach zur damaligen Zeit einer Fläche, für deren Bewirtschaftung drei bis vier Pferde notwendig waren. Nach heutigem Maß ist es fünfzig Tagwerk gleich zu setzen.
Dieses Holz stand den Bürgern der Stadt Neustadt a.d Waldnaab und auch später den Bürgern der Freyung als Brenn- und Bauholz zur freien Verfügung. Als Kaiser Karl IV. im Jahre 1372 einen Teil seiner Herrschaft in Bayern an Otto, Herzog in Bayern, verkaufte, wurde in diesem Vertrag ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Neustadt seinen Corporationswald behalten sollte.
Dieses alte Holzrecht besteht auch heute noch. Jeder, der damals ein Haus besaß, wurde als so genannter „Rechtler“ bezeichnet. 149 „Rechtler“ verwalten und bewirtschaften noch immer die Schenkung von Kaiser Karl IV. Lediglich der Waldbesitz bei Floß wurde mit einem Tauschvertrag vom 20. September 1828 mit einem Staatswald in der Nähe von Neustadt (Satzberg) wegen der besseren Erreichbarkeit eingetauscht.
Die aus dem Verkauf des Holzes erzielten Gewinne werden noch immer jährlich unter den „Rechtlern“ ausgezahlt. Im Jahr 2004 kann die Neustädter Corporation ihr 650jähriges Jubiläum feiern. Dies ist eine überaus bemerkenswerte Angelegenheit, da man solch alte Verträge, die immer noch Bestand haben, nur mehr sehr selten findet.

Die Gründung des Ortsteils Freyung

Durch einen weiteren Aspekt unter der Förderung Kaiser Karls IV. kam es in manchen Städten auch zur Gründung neuer Ortsteile. Darauf soll anhand des Beispieles des Ortsteiles „Freyung“ in Neustadt a.d. Waldnaab näher eingegangen werden.
Beim Erwerb der Stadt Neustadt a.d. Waldnaab durch Kaiser Karl IV. im Jahr 1353 beschränkte sich die Ausdehnung der Stadt lediglich auf den heutigen Stadtplatz. Dieser war durch die Stadtmauern und aufgrund der topografischen Lage (Bergrücken zwischen Waldnaab und Floß) derart eingegrenzt, dass eine Ausbreitung der Stadt nur schwer möglich war. Durch die Unternehmungen, seine Städte und Ortschaften von Böhmen bis Nürnberg auszubauen, ergab sich für Neustadt a.d. Waldnaab die Gelegenheit, die Stadt mit Unterstützung des Kaisers zu vergrößern.
Diese Erweiterung sollte vor allem den Kaufleuten, die auf der Straße zur der „Neuwen Stat“ wanderten, zu gute kommen. Die Grundlage dazu bildete die Urkunde vom 23. Juli 1358. Darin gibt der Kaiser seinem Wunsch Ausdruck, dass der neu geplante und ausgemessene Ortsteil möglichst schnell besiedelt werden soll.
Er gewährte deshalb den neuen Siedlern noch zusätzliche Rechte, welche ebenfalls in dieser Urkunde festgehalten sind: „...so haben wir von besonderen unseren Gnaden allen denen, die in der selben größeren Stadt, die wir, als vorbeschrieben steht, neulich begriffen haben, Bürgerrecht empfangen haben oder noch empfangen werden und in der selben Stadt bauen, wohnen und sitzen oder in künftigen Zeiten sitzen und wohnen werden, zwölf ganze Jahre, angefangen von St. Georgen-Tag, der da erst vergangen ist, rechte Freiheit von allen Zinsen, Steuern, Geschossen und anderen Gelten, welcherlei sie sein möchten, gnädiglich gegeben haben und geben ihnen auch die selbe Freiheit, um das, das sie dort selbst bauen und auch die Stadt befestigen mögen.“
Der so entstandene neue Ortsteil besaß gegenüber der bereits vorhandenen Stadt Neustadt a.d. Waldnaab einen eigenen Stadtplatz mit gleichartigen, regelmäßig angelegten Häusern, sowie einen Handelsplatz. Da diese Neubesiedlung vor allem zum Nutzen der Kaufleute gedacht war, gab es dort keine landwirtschaftlichen Ansiedelungen.
Die Freyung war seit ihrer Gründung im Jahr 1358 bis ins Jahr 1559 als sie mit der Stadt Neustadt a.d. Waldnaab zusammengeschlossen wurde, immer ein eigenständiger Ortsteil mit eigenen Rechten und Pflichten gewesen.

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